AKTUELLES - ARCHIV
Änderung baurechtliche Grundordnung Oberstocken / Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat Stocken-Höfen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung von Oberstocken (Aufhebung UeO Nr. 3 „Bachmatte“ und Umzonung in WGZ, Neueinzonung ZöN Haltli) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 24. August bis 25. September 2017 in der Gemeindeverwaltung während den geltenden Öffnungszeiten öffentlich auf und können hier heruntergeladen werden:
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis 25. September 2017 an den Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken, zu richten.
Der Gemeinderat dankt für das Interesse und die aktive Mitarbeit.