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AKTUELLES - ARCHIV

Amtliche Vermessung: Öffentliche Ausschreibung Nachführungsmandat 2018 bis 2025

Gestützt auf Artikel 45 Absatz 2 der bundesrätlichen Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV; SR 211.432.2) schreibt die Gemeinde öffentlich aus:


Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Stocken-Höfen


Sprache des Vergabeverfahrens: Deutsch


Arbeitsumfang: Treuhänderische Verwaltung und laufende Nachführung der bestehenden amtlichen Vermessung in der Gemeinde für die Vertragsperiode vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2025 gemäss den eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen.

Insbesondere zu beachten sind:

-  GeoIG (SR 510.62), VAV (SR 211.432.2) und TVAV (SR 211.432.21)

-  KGeoIG (BSG 215.341) und KVAV (BSG 215.341.1)

-  Handbücher der amtlichen Vermessung, erlassen durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern: digitale Handbücher «DM.01-AV», «Recht» und «GRUDA-AV» (www.be.ch/agi)


Eignungskriterien:

-  Berufliche Qualifikation (Nachweis: eidgenössisches Patent für Ingenieur-Geometer und Eintrag ins Geometerregister, inkl. Stellvertretung)

-  Technische Schnittstellen:

* Nachweis für DM.01-AV-BE LV95, Version 11 vom 24.01.2008; Einhaltung der amtlichen Vermessungsschnittstelle AVS

* Nachweis  Grundbuchschnittstelle GRUDATRANS – Bestätigung des Systemherstellers

-  Leitende Stellung innerhalb der Firma (Nachweis: Auszug aus dem Handelsregister)

-  Finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis: Selbstdeklaration mit sämtlichen verlangten Nachweisen)


Zuschlagskriterien:

Hauptkriterien:

-  Angebotene Dienstleistungen (schriftliche Offerte und Präsentation) (Gewichtung: 50%)

-  Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 25%)

-  Preiskonditionen (vertraglicher Taxpunktwert in % zum kantonalen Taxpunktwert gemäss Art. 16 KVAV) (Gewichtung: 15%)

-  Qualitätssicherung (Gewichtung: 10%)


Unterkriterien:

Angebotene Dienstleistungen

-  Erreichbarkeit für den Kunden (Gewichtung: 20%)

-  Persönliche Präsentation der Offerte oder Dienstleistungskonzept (Gewichtung: 10%)

-  Weitere Geomatik- und Vermessungsdienstleistungen im Rahmen der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 10%)

-  Bezug von Daten der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)

-  Personal und Infrastruktur am angegebenen Bürostandort (Gewichtung: 5%)

Erfahrung in der Nachführung der amtlichen Vermessung

-  Erfahrung des Büros in ähnlichen Gemeinden (Gewichtung: 15%)

-  Eingesetzte Technologie und Infrastruktur (Gewichtung: 5%)

-  Führungserfahrung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)

Preiskonditionen (kein Unterkriterium)

-  Die Umrechnung in Bewertungspunkte erfolgt arithmetisch korrekt und wird mit einer Nachkommastelle in die Berechnung eingeführt. Für 10% Rabattunterschied zum billigsten Angebot erfolgt die Abminderung der Bewertung um 1 Punkt. Ab 3 Mal dieser Rabattunter-schied wird einheitlich die Punktzahl 1 vergeben.

Qualitätssicherung

-  Qualitätssicherung in der amtlichen Vermessung (Gewichtung: 5%)

-  Art der Sicherstellung der Stellvertretung des Nachführungsgeometers (Gewichtung: 5%)


Weitergehende Auskünfte erteilt: Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Thomas Blättler, Gemeindeschreiber, Telefon 033 341 80 12, E-Mail thomas.blaettler@stocken-hoefen.ch


Frist und Adresse für die Einreichung des Angebotes: Das Angebot ist bis zum 20. März 2017 (massgebend ist die Postaufgabe) an die Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Vermerk „Amtliche Vermessung“, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken, zu richten.


Rechtsmittel: Beschwerde an den zuständigen Regierungsstatthalter gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VPRG).


Der Gemeinderat

 
 
16.02.2017

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