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AKTUELLES - ARCHIV

Kreditbeschluss Öffentliche Beleuchtung; fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 5. September 2017 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit von Fr. 88‘000.00 für den Rückkauf der öffentlichen Beleuchtung von Ober- und Niederstocken und die Umrüstung von 11 Leuchten auf LED genehmigt.


Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 23. Oktober 2017; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Der Gemeinderat

 
 
21.09.2017

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