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AKTUELLES - ARCHIV

Legislatur 2018 bis 2021; Stille Wahlen Gemeinderat

Mit Publikationen im Thuner Amtsanzeiger vom 7. und 14. September 2017 wurde die Frist bis 9. Oktober 2017 für die Eingabe von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen 2018 bis 2021 des Gemeinderates bekanntgegeben. Nach Ablauf der Frist lagen folgende Kandidaturen vor:


Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person

- Stauffenegger Andreas, 1956, Sägemoos 6, 3632 Niederstocken (neu, bisher Gemeinderat)


Mitglieder des Gemeinderates

- Brügger Hans, 1947, Mettenbühlstrasse 11, 3631 Höfen (bisher)

- Maier Olivier, 1971, Speckhubel 14, 3631 Höfen (bisher)

- Renfer Stephan, 1971, Bachmatte 6, 3632 Oberstocken (bisher)

- Rupp Hans Ulrich, 1974, Halten 5, 3632 Oberstocken (bisher)

- Weltert Jakob, 1982, Bühl 5, 3632 Niederstocken (neu)


Da nicht mehr Vorschläge vorlagen als Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2017 die sechs obgenannten Personen als gewählt erklärt (stilles Wahlverfahren gemäss Art. 57 des Organisationsreglements).


Damit konnten sechs von sieben Gemeinderatssitzen besetzt werden. Zu wählen ist demnach noch ein Mitglied für den Gemeinderat. An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2017 können Vorschläge gemacht werden (Art. 57 Abs. 4 OgR).


Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen ab erstmaliger Publikation (ab 26. Oktober 2017) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.


Der Gemeinderat

 
 
26.10.2017

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