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AKTUELLES - ARCHIV

Mitteilung aus dem Gemeinderat

Überprüfung künftige Erfüllung der Wasserbaupflicht

Seit dem Zusammenschluss der Gemeinden Höfen, Oberstocken und Niederstocken per 1. Januar 2014 bestehen innerhalb der Gemeinde Stocken-Höfen im Bereich der Wasserbaupflicht verschiedene Zuständigkeiten. Während die Ortsteile Höfen und Oberstocken zumindest teilweise dem Perimeter der Schwellenkorporation Fallbach angehören, erfüllt der Ortsteil Niederstocken diese Aufgabe gegenwärtig selber. Aus verschiedenen Gründen strebt der Gemeinderat eine einheitliche Organisation für das gesamte Gemeindegebiet an. Konkret bedeutet dies, dass eine Änderung des Perimeters der Schwellenkorporation (Erweiterung auf Niederstocken oder Ausscheidung von Höfen und Oberstocken) geprüft werden muss.


Nach diversen Abklärungen und verschiedenen Gesprächen soll nun ein Ingenieur damit beauftragt werden, die für einen fundierten Entscheid notwendigen Grundlagen zu erarbeiten und die konkreten Auswirkungen eines Ein- oder Austritts in bzw. aus der Schwellenkorporation aufzuzeigen. Gestützt auf diese Erkenntnisse werden die zuständigen Organe der Gemeinde Stocken-Höfen zu gegebener Zeit zu entscheiden haben, wie die Erfüllung der Wasserbaupflicht in Zukunft organisiert werden soll.

 
 
09.12.2016

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