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AKTUELLES - ARCHIV

Projekt Gebäudebenennung/-nummerierung; Genehmigung Gebäudenummern/Verpflichtungskredit

Genehmigung Gebäudenummern

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zu den neuen Gebäudenummern lief am 6. Mai 2016 ab. Die eingesetzte Kommission sowie der Gemeinderat haben die Eingaben einzeln geprüft und dazu Stellung genommen.


Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2016 unter Berücksichtigung der Eingaben aus der Bevölkerung den Lokalisationsplan mit den neuen Gebäudenummern genehmigt. Die Korrespondenzliste mit den alten und neuen Bezeichnungen kann auf der Gemeindeverwaltung, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder hier heruntergeladen werden. Die Übersichtspläne liegen in der Gemeindeverwaltung auf.


Korrespondenzliste (Adressen alt - neu)

Flugblatt (wurde in alle Haushalte versendet)


Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und eine Unterschrift enthalten.


Genehmigung Verpflichtungskredit

Der Gemeinderat hat für das Projekt Gebäudebenennung/-nummerierung (Projektarbeit, Geometer, Signalisation/Beschilderung) in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen folgenden Beschluss gefasst:


Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 85‘000.00


Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 8. August 2016; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken.


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Hinweis: Die Gemeindeverwaltung ist bis und mit 15. Juli 2016 geschlossen.


Der Gemeinderat

 
 
07.07.2016

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