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AKTUELLES - ARCHIV

Überprüfung Höchstgeschwindigkeiten Kantonsstrassen

Im November 2016 hat der Gemeinderat dem Oberingenieurkreis drei Verkehrsmassnahmen auf den Kantonsstrassen des Gemeindegebietes beantragt (siehe Mitteilung vom 1. November 2016). Mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 hat dieser dazu Stellung genommen und mitgeteilt, dass im Ortskern Oberstocken (Bereich Kreuzung Stockentalstrasse/Kreuzgasse) wunschgemäss die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (anstatt bisher 70 km/h) verfügt wird. Zudem wird zwischen Oberstocken und Höfen durchgehend die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h signalisiert (anstatt bisher 60 km/h). Abgelehnt hat der Oberingenieurkreis allerdings den vom Gemeinderat beantragten Radstreifen zwischen Oberstocken und Höfen. Mit einem Radstreifen würde die Restfahrbahnbreite nur noch vier Meter betragen. In der Tendenz würden die Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Höfen mehr links fahren, was angesichts der unübersichtlichen Stellen erhöhte Gefahr bei den Kreuzungsmanövern bedeuten könnte.


Der Gemeinderat bedauert, dass der Kanton einen Radstreifen zwischen Oberstocken und Höfen ablehnt. Er ist überzeugt, dass damit optisch eine Fläche ausgeschieden werden könnte, welche den Velofahrern und Fussgängern einen zusätzlichen Schutz bieten und die Automobilisten zu erhöhter Wachsamkeit zwingen würde (gerade auch wegen der schmalen und unübersichtlichen Strecke). Immerhin hofft der Gemeinderat, dass mit den beiden geplanten Geschwindigkeitsreduktionen die Verkehrssicherheit verbessert werden kann.

 
 
18.10.2017

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