Ehrungen und
Ehrungen
Wer kann geehrt werden?
Geehrt werden können Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Stocken-Höfen, die an eidgenössischen oder internationalen Anlässen in den Bereichen Sport, Beruf, Kultur, Hobby oder vergleichbaren Tätigkeitsfeldern besondere Erfolge erzielt haben.
Als ehrungswürdige Leistungen gelten insbesondere:
- Rang 1 bis 3 an eidgenössischen Meisterschaften
- Rang 1 bis 3 an Europa- oder Weltmeisterschaften
- Teilnahme mit Medaillengewinn an Olympischen Spielen
- Medaillen, Auszeichnungen oder vergleichbare Erfolge an bedeutenden Wettbewerben
- Lehrabschlüsse mit einer Gesamtnote von 5.5 oder höher
Geehrt werden können sowohl Einzelpersonen als auch Mannschaften oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die geehrte Person in der Gemeinde Stocken-Höfen wohnhaft ist oder die Mannschaft bzw. Gruppe einem ortsansässigen Verein angehört.
Erreicht eine Person, Mannschaft oder Gruppe innerhalb eines Kalenderjahres mehrere ehrungswürdige Erfolge, erfolgt grundsätzlich eine Ehrung für die bedeutendste Leistung.
Annahme der Ehrung
Eine Ehrung erfolgt nur mit dem Einverständnis der betreffenden Person, Mannschaft oder Gruppe.
Auszeichnung «Stocken-Höfner*in des Jahres»
Mit der Auszeichnung «Stocken-Höfner*in des Jahres» können Einzelpersonen, Gruppen oder Mannschaften gewürdigt werden, die sich in besonderer Weise für die Einwohnergemeinde Stocken-Höfen eingesetzt oder das Gemeindeleben nachhaltig bereichert haben.
Die Auszeichnung ist nicht an sportliche, berufliche oder kulturelle Wettbewerbserfolge gebunden. Entscheidend ist ein ausserordentliches Engagement zugunsten der Gemeinde oder ihrer Bevölkerung.
Zuständigkeit des Gemeinderates
Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über die Vergabe von Ehrungen sowie über die Auszeichnung «Stocken-Höfner*in des Jahres».
Er kann auch ohne eingegangenen Vorschlag Personen, Mannschaften oder Gruppen berücksichtigen, die die Voraussetzungen erfüllen.
Einreichen von Vorschlägen
Vorschläge für Ehrungen oder für die Auszeichnung «Stocken-Höfner*in des Jahres» können bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Die Eingabe erfolgt mittels Talon oder über das untenstehende Formular.
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