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Waldbrandgefahr
Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern hat sich trotz der punktuellen Niederschläge in den vergangenen Tagen nicht entspannt. Deshalb bleibt das generelle Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) weiterhin in Kraft. Eine länger anhaltende Niederschlagsphase, welche zu einer Entspannung der Boden- und Vegetationstrockenheit und damit zu einer Rückstufung der Waldbrandgefahr führen könnte, ist bis auf weiteres nicht absehbar.
Im Wald und in Waldesnähe ist das Entfachen von Feuern weiterhin untersagt.
Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
- Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
- Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
- Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
- Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
- Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
- Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Infor-mationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.