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Änderung Gebührentarif / Erhöhung Hundetaxe
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses öffentlich bekanntgemacht:
Änderung des Gebührentarifs (Erhöhung Hundetaxe), beschlossen durch den Gemeinderat Stocken-Höfen am 17. Oktober 2017, Inkrafttreten per 1. Januar 2018.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Änderung kann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen oder hier heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat