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Gemeindeversammlung vom 12.06.2015
Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 12. Juni 2015, 20:00 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen
Traktanden
1. | Verwaltungsrechnung 2014 |
a) Nachkredite; Kenntnisnahme/Genehmigung b) Verwaltungsrechnung; Genehmigung c) Datenschutzbericht; Kenntnisnahme |
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2. |
Sanierung Schiessanlage Oberstocken; Verpflichtungskredit; Genehmigung |
3. |
Stockwerkeinheit Schindlern 49C, Höfen (ehemalige Gemeindeverwaltung); Ermächtigung zum Verkauf; Genehmigung |
4. |
Sanierung Heizung Schulhaus und Turnhalle Höfen; Verpflichtungskredit; Genehmigung (nur bei allfälligem Zustandekommen des fakultativen Referendums) |
5. | Verschiedenes |
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und auf der Homepage (www.stocken-hoefen.ch) heruntergeladen werden kann.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat