



AKTUELLES - ARCHIV
Vernehmlassungsverfahren Personal- und Schulreglement
Der Gemeinderat unterbreitet der Bevölkerung folgende Erlasse zur Vernehmlassung:
Personalreglement
Seit der Gemeindefusion gilt das Personalreglement der ehemaligen Einwohnergemeinde Höfen. Der Gemeinderat hat den Erlass nun für die fusionierte Gemeinde neu erarbeitet. Die Zuständigkeit für den Erlass des Reglements liegt beim Gemeinderat, unter Vorhalt des fakultativen Referendums (Art. 14 Bst. e OgR).
Vernehmlassungsunterlagen: Personalreglement
Schulreglement
Im Hinblick auf die gemeindeeigene Schule ist per Schuljahr 2015/2016 ein Schulreglement zu erlassen. Die Gemeindeversammlung soll am 28. November 2014 über das Reglement beschliessen.
Vernehmlassungsunterlagen: Schulreglement
Bis am 29. September 2014 können schriftlich und begründet Anregungen und Meinungsäusserungen zu den neuen Erlassen bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Der Gemeinderat wird die Vernehmlassungseingaben auswerten und die Erlasse nötigenfalls überarbeiten.
Die Entwürfe der Reglemente können auf der Gemeindeverwaltung, Bachmatte 60, 3632 Oberstocken, zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen.