AKTUELLES AUS DEM GEMEINDERAT
Wahlanordnung Ersatzwahl Gemeinderat
Infolge der stillen Wahl von Kramer Michael als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident ab 1. Januar2027 und der Demission von Reber Bernhard per 31. Dezember 2026 wird für die Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2026 folgende Neu- bzw. Ersatzwahl gemäss Art. 49 ff OgR angesetzt:
2 Mitglieder des Gemeinderates mit Wahldauer von 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029
Für die Durchführung dieser Wahl gelten die Bestimmungen des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Kandidatinnen und Kandidaten können nominiert werden.
Gemäss Art. 57 OgR hat die Anmeldung von Wahlkandidaten durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 5. Oktober 2026, 12:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können hier (klicken) heruntergeladen werden.
Wenn für die beiden Sitze keine Kandidaturen vorgeschlagen werden, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Gehen nur zwei rechtsgültige Wahlvorschläge ein, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.
Für Fragen zum Wahlverfahren, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberin Ruth Weixelbaumer, Telefon 033 341 80 12 oder ruth.weixelbaumer@stocken-hoefen.ch.
Der Gemeinderat




