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AKTUELLES AUS DER VERWALTUNG


Weiterhin Feuerverbot

In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).


Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt in folgenden Verwaltungskreisen untersagt:

  • Bern-Mittelland
  • Biel/Bienne
  • Emmental
  • Berner Jura
  • Oberaargau
  • Seeland
  • Thun

Ausserhalb der Verbotszonen ist Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.


Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 27. August 2026 neu beurteilt. 


Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr


Merkblatt Feuerverbot

 
 
20.08.2026

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