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AKTUELLES - ARCHIV

Änderung Personalreglement; fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat am 16. November 2021 diverse Änderungen des Personalreglements beschlossen (Art. 3, 4, 5A, 6, 13, 19 und Anhang II). Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2022 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.


Die Änderung unterliegt gemäss Art. 14 lit. e und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder hier heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 27. Dezember 2021; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Der Gemeinderat

 
 
25.11.2021

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