AKTUELLES - ARCHIV
Änderung Wassertarif II
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 15. Mai 2018 Änderungen im Gebührentarif II zum Wasserversorgungsreglement (jährliche Gebühren und ungemessene Wasserbezüge) beschlossen hat.
Der Tarif tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2018 in Kraft.
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.
Der Tarif kann bei der Gemeindeverwaltung oder hier eingesehen und bezogen werden.
Der Gemeinderat