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AKTUELLES - ARCHIV

Elektronisches Baubewilligungsverfahren - Neuerung ab 1. März 2022

Gemäss der BSIG Elektronisches Baubewilligungs- und Planerlassverfahren Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 elektronisch über eBau durch die Gesuchstellenden einzureichen und elektronisch durch die Behörden zu bearbeiten.

Die amtlichen Baugesuchsformulare dürfen somit ab dem 1. März 2022 nicht mehr durch die RegioBV Westamt resp. die Gemeinden entgegengenommen werden.

Hat ein/e Bauwillige/r nicht die Möglichkeit ein eBau-Gesuch zu erfassen, kann die eBau Eingabe durch Unternehmungen (Architekten, Planer usw.) erfolgen. Das RegioBV Westamt stellt eine Liste mit beratenden Stellen aus der Region zur Verfügung. Nebst der Liste finden Sie weitere nützliche Informationen rund ums Baugesuch auf der Webseite der Gemeinde Wattenwil.

 
 
17.02.2022

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