Startseite Suche Empfehle diese Seite weiter! Seite ausdrucken

AKTUELLES - ARCHIV

Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 14. Mai 2019 Änderungen im Gebührentarif II zum Wasserversorgungsreglement (jährliche Gebühren und ungemessene Wasserbezüge) beschlossen hat.


Der Tarif tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft.


Gegen die Beschlüsse des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.


Der Tarif kann bei der Gemeindeverwaltung oder hier eingesehen und bezogen werden.


Der Gemeinderat

 
 
31.05.2019

Gesamtes Archiv anzeigen Aktuelle Artikel anzeigen


 

© 2024 Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Alle Rechte vorbehalten. Interner Bereich

Powered by liebcom grafik+internet