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AKTUELLES - ARCHIV

Gemeinderatssitzung vom 01.11.2016

Budget 2017 und Steueranlage

Der Gemeinderat hat das Budget 2017 zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet. Nach eingehender Beratung hat er beschlossen, der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2016 eine Steuersenkung von heute 1.87 auf neu 1.79 zu beantragen. Detaillierte Ausführungen zum Budget des nächsten Jahres können der Botschaft entnommen werden, welche am 25. November 2016 in alle Haushalte zugestellt und auf der Homepage aufgeschaltet wird.


Änderung Personalreglement; fakultatives Referendum

Der Gemeinderat hat Änderungen im Anhang II des Personalreglements beschlossen (Erhöhung Stundenlohnansätze). Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2017. Die Änderung unterliegt gemäss Art. 14 lit. e und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder hier heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger (am 10. November 2016) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 12. Dezember 2016; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Amtliche Vermessung; Auftragsvergabe

Der Auftrag für die vom Gemeinderat im Mai 2016 beschlossene Erneuerung der amtlichen Vermessung wurde im Rahmen des Submissionsverfahrens an die Dütschler & Naegeli AG, Thun, vergeben.


Höchstgeschwindigkeiten auf Kantonsstrassen; Antrag an Oberingenieurkreis

Aufgrund mehrerer Eingaben aus der Bevölkerung wurden zusammen mit einem Kantonsvertreter die Höchstgeschwindigkeiten auf den Kantonsstrassen des Gemeindegebietes überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die heute geltenden Limiten grundsätzlich standhalten und es vielerorts rechtlich keine Möglichkeit für Reduktionen gibt. Dennoch ist auf einzelnen Abschnitten, welche als Schulweg dienen, Handlungsbedarf angezeigt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dem Oberingenieurkreis drei Verkehrsmassnahmen zu beantragen. Insbesondere soll auf der Strecke Oberstocken - Niederstocken im Ortskern Oberstocken (Bereich Kreuzung Stockentalstrasse/Kreuzgasse) neu Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (anstatt bisher 70 km/h) gelten. Zudem soll zwischen Oberstocken und Höfen die Geschwindigkeit durchgehend höchstens 50 km/h betragen (anstatt bisher 60 km/h). Weiter wird beantragt, zwischen Oberstocken und Höfen einen Radstreifen (in Richtung Höfen) zu markieren. Der Gemeinderat hofft, dass der Kanton trotz seiner eher zurückhaltenden Praxis in solchen Fällen die Anliegen der Gemeinde im Interesse der Verkehrssicherheit wohlwollend prüft.


Generelles Wasserversorgungsplanung (GWP) Höfen

Der Gemeinderat hat die GWP für den Ortsteil Höfen vorbehältlich der Zustimmung durch das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern genehmigt.

 
 
01.11.2016

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