Startseite Suche Empfehle diese Seite weiter! Seite ausdrucken

AKTUELLES - ARCHIV

Gemeindeversammlung vom 24.05.2019

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 24. Mai 2019, 20.00 Uhr, Turnhalle der Mehrzweckanlage Höfen


Traktanden

1.

Verwaltungsrechnung 2018

a) Nachkredite; Kenntnisnahme

b) Verwaltungsrechnung; Genehmigung

c) Datenschutzbericht; Kenntnisnahme

2. Sanierung Schulhaus und Mehrzweckhalle Höfen; Genehmigung Nachkredit
3. Orientierungen und Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Im Übrigen wird auf die Botschaft des Gemeinderates hingewiesen, welche jede Haushaltung erhält und ab 10. Mai 2019 hier heruntergeladen werden kann.


Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.


Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.


Der Gemeinderat

 
 
18.04.2019

Gesamtes Archiv anzeigen Aktuelle Artikel anzeigen


 

© 2024 Einwohnergemeinde Stocken-Höfen. Alle Rechte vorbehalten. Interner Bereich

Powered by liebcom grafik+internet