AKTUELLES - ARCHIV
Genehmigung Nachkredit Ortsplanungsrevision; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 6. November 2018 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und Art. 28 ff des Organisationsreglements einen Nachkredit von Fr. 12'000.00 für die Ortsplanungsrevision beschlossen. Der Nachkredit steht im Zusammenhang mit dem bestehenden Verpflichtungskredit von Fr. 60'000.00. Aus diesem Grund unterliegt der Nachkredit dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist bis 17. Dezember 2018; Einreichstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.