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AKTUELLES - ARCHIV

Genehmigung Verpflichtungskredit; fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 3. April 2018 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit von Fr. 55‘000.00 für den Kauf der Parzelle Nr. 47, Oberstocken, (Milchhüsli) genehmigt.


Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis am 28. Mai 2018. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Der Gemeinderat

 
 
26.04.2018

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