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AKTUELLES - ARCHIV

Neue Gebäudeadressen; wichtige Informationen

(Geht im Oktober 2016 an alle Grundeigentümer und Mieter)


Im Jahr 2015 wurde die Kommission „Gebäudebenennung/-nummerierung“ eingesetzt. Zusammen mit dem Gemeinderat hat diese die Einführung einer logischen Gebäudenummerierung in der Gemeinde Stocken-Höfen erarbeitet.


Die Bevölkerung wurde laufend in das Verfahren miteinbezogen. Die Mitwirkungen wurden geprüft und wo nötig mit den beteiligten Personen versucht, eine Lösung zu finden. Der Gemeinderat hat die neuen Strassenbezeichnungen und Gebäudenummern inzwischen definitiv beschlossen.


Die neuen Adressen gelten ab dem 1. Januar 2017. Die zukünftigen Gebäudebezeichnungen können folgender Liste entnommen werden:


Korrespondenzliste (Adressen alt - neu)


Adresszusatz

Wer zum Beispiel den Chalet- oder Hof-Name oder eine zusätzliche Flurbezeichnung als Adresszusatz führen möchte, kann dies direkt über der Strassenbezeichnung auf der drittuntersten Zeile tun. Die offizielle Adresse bleibt jedoch auf zwei Zeilen beschränkt. Aus diesem Grund muss ein Adresszusatz den gewünschten Stellen selbst mitgeteilt werden. In den Registern der Gemeinde (Einwohnerkontrolle, Stimm- und Steuerregister, etc.) werden nur die offiziellen Adressen mit dem Strassennamen, der Gebäudenummer, der Postleitzahl und dem Ort geführt. Ein Adresszusatz ist in diesen Registern nicht möglich.


Neue Gebäudenummern

Im Laufe der nächsten Monate werden die neuen Gebäudenummern und die Strassenschilder durch den Werkhof und Mitglieder der Kommission gemäss den Vorschriften fachgemäss am Gebäude befestigt. Die Gebäudenummern werden auch bei Nichtanwesenheit des Eigentümers montiert. Besten Dank für das Verständnis, welches Sie den Leuten entgegenbringen. Wir bitten Sie, Ihre Gebäudenummer anschliessend mit der neuen Adresse zu vergleichen und sich unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung zu melden, sofern Unstimmigkeiten vorhanden sind.


Verkauf alter Strassenschilder

Die alten, nicht mehr gebrauchten Strassenschilder werden gesammelt und später wird entschieden, was damit geschieht. Sie werden laufend darüber informiert.


Meldung der Adressänderung

In der Beilage erhalten Sie eine Aufzählung der Stellen, welche direkt durch uns über die Adressänderung informiert werden. Eine Meldung Ihrerseits ist hier nicht nötig. Weiter finden Sie eine Checkliste mit möglichen Stellen, welche durch Sie informiert werden müssen, vor (nicht abschliessende Aufzählung). Um eine korrekte Zustellung zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre neue Adresse frühzeitig den betroffenen Personen und Stellen mitzuteilen.


Checkliste Adressänderung

Informationen Führer- und Fahrzeugausweis


Neuer Niederlassungsausweis

Falls Sie aufgrund der Adressänderung einen neuen Niederlassungsausweis wünschen, stellen wir Ihnen ab dem 1. Januar 2017 bis am 30. Juni 2017 gerne gegen Umtausch kostenlos einen neuen Niederlassungsausweis aus. Ab dem 1. Juli 2017 fällt die ordentliche Gebühr von Fr. 20.00 an.


Infos für EU/EFTA Staatsangehörige

Dem Migrationsdienst des Kantons Bern wurde Ihre Adressänderung gemeldet und es wurde ein neuer Ausweis für Sie bestellt (kostenlos, Stand Oktober 2016). Wir bitten Sie, diesen ab dem 1. Januar 2017 bei der Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen abzuholen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Ausländerausweis und sofern das Passfoto nicht mehr aktuell ist, ein neues Bild mit.


Infos für Drittstaatangehörige

Dem Migrationsdienst des Kantons Bern wurde Ihre Adressänderung gemeldet. Die Ausweise von Drittstaatangehörigen in einem Kreditformat enthalten keine Adresse, weshalb auch kein neuer ausgestellt wird. Sie müssen diesbezüglich also nichts speziell vornehmen. Falls Sie noch einen Papierausweis haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.

 

Infos für Gewerbebetriebe / Vereine

Sämtliche Betriebe und Vereine mit Sitz in Stocken-Höfen sind verpflichtet, allfällige Einträge beim Handelsregisteramt zu aktualisieren. Damit das Handelsregisteramt die Adressänderung vornehmen kann, müssen folgende Unterlagen beim Handelsregisteramt des Kantons Bern, Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach 627, 3000 Bern 8, eingereicht werden:

- Rechtsgenüglich (siehe eidg. Handelsregisterverordnung HregV Art. 17 Abs. 1) unterzeichnete Handelsregistermeldung (Mutation), welche in Briefform abgefasst werden kann und im Original unterzeichnet einzureichen ist.
- Kopie des Schreibens der Gemeinde Stocken-Höfen über die behördliche Umadressierung

Werden die Unterlagen vollständig eingereicht, kann das Handelsregisteramt die Adressänderung als behördliche Umadressierung behandeln und die reine Anpassung der Adresse ist gebührenfrei. Werden gleichzeitig weitere Mutationen angemeldet oder wird allenfalls ein neuer Handelsregisterauszug bestellt, werden diese zusätzlichen Mutationen, bzw. Bestellungen normal verrechnet (Stand September 2016).


Bei Fragen können Sie sich gerne an den Gemeindeschreiber Thomas Blättler, Telefon 033 341 80 10 oder thomas.blaettler@stocken-hoefen.ch, wenden. Besten Dank für Ihre Mithilfe und das Verständnis.


Namens der Kommission "Gebäudebenennung/-nummerierung"


Samuel Eicher

Präsident

Thomas Blättler

Gemeindeschreiber

 
 
19.10.2016

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