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AKTUELLES - ARCHIV

Neuerungen für das Ausfüllen der Steuererklärung 2021

Für das Steuerjahr 2021 gibt es folgende Neuerungen:

Kinderdrittbetreuungsabzug
Abzug der Kosten für Kinderdrittbetreuung je Kind neu bis CHF 12'000.

Höhere Maximalbeträge an die Säule 3a
– Der Maximalbetrag 2021 an die Säule 3a beträgt neu CHF 6883 für steuerpflichtige Personen mit Beiträgen an die 2. Säule.
– Für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens CHF 34'416.

Neue kantonale Steueranlage
Die Steueranlage für natürliche Personen beträgt neu 3,025 (vorher 3,06).

Weitere Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung:

Die Coronavirus-Krise und die beschlossenen Massnahmen des Bundes und der Kantonsregierungen haben weitreichende Auswirkungen auf Alltag und Berufsleben. Die besondere Situation ist auch im 2021 ähnlich geblieben. Die Praxis, welche bereits für das Steuerjahr 2020 galt, bleibt somit für das Steuerjahr 2021 unverändert.
Mehr dazu unter www.be.ch/taxinfo > in der Suche den Begriff «Coronavirus-Krise» eingeben.

Wussten Sie, dass Vermögen in Kryptowährung der Vermögenssteuer unterliegt und in der Steuererklärung im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren ist? Massgeblich ist der Wert per 31.12.
Mehr dazu unter www.be.ch/taxinfo > in der Suche
den Begriff «Kryptowährungen» eingeben.

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist nur noch über das kantonale Portal BE-Login möglich.

Haben Sie bereits ein BE-Login-Konto?
Melden Sie sich mit Benutzername und Passwort oder via SwissID an: www.taxme.ch

Haben Sie noch kein BE-Login-Konto?
Dann registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Daten auf dem Brief zur Steuererklärung (ZPV-Nr., Fall-Nr. und ID-Code) sowie mit AHV-Nummer und E-Mail-Adresse unter www.taxme.ch.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Mitteilung der Steuerverwaltung.

 
 
28.01.2022

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