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AKTUELLES - ARCHIV

Ortsplanungsrevision OPR17+; Verpflichtungskredit und Kommission

Der Gemeinderat hat am 7. November 2017 beschlossen, die Ortsplanungsrevision in Angriff zu nehmen (zu den Gründen siehe Mitteilung vom 15. September 2017). Mit der Durchführung der Revision wird eine nichtständige Kommission beauftragt. In diese wurden gewählt:

- Renfer Stephan, Ressortvorsteher Umwelt und Raumordnung

- Stauffenegger Andreas, Gemeindepräsident ab 1. Januar 2018

- Brügger Adrian, Vertreter Höfen

- Graber Stephan, Vertreter Oberstocken

- Mani Martin, Vertreter Niederstocken

- Zurbrügg Tanja, Gemeindeschreiberin ab 1. Januar 2018 (Sekretariat)


Der Planungsauftrag wurde an die Firma ALPGIS AG (Thun) vergeben. Die Kommission wird ihre Arbeit anfangs 2018 aufnehmen.


Für das Projekt hat der Gemeinderat in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit von Fr. 60‘000.00 genehmigt.


Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung in Oberstocken eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Referendumsfrist bis 27. Dezember 2017; Einreichungsstelle: Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.


Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.


Der Gemeinderat

 
 
23.11.2017

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