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AKTUELLES - ARCHIV

Teilrevision der Ortsplanung Oberstocken, Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Stocken-Höfen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung Oberstocken zur öffentlichen Auflage.


Aufgelegt werden:


Die Akten liegen vom 11. April bis 13. Mai 2019 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken einzureichen.


Der Gemeinderat

 
 
11.04.2019

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